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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines / Definition

(1) Die „Viktor Walter“ ist eine Abteilung der Eurocos Qualitätsmanagement und Service GmbH - Lenenweg 16 in 47918 Tönisvorst und bietet Dienstleistungen für die An-Ab und Ummeldung von Fahrzeugen aller Art, und die Abwicklung über das zuständige Stassenverkehrsamt. Ebenfalls werden Dienstleistungen für die Abwicklung von Zollkennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sowie die Überführung von Fahrzeugen angeboten.

 

(2) Viktor Walter prägt Kennzeichen selbst und versichert die entsprechende Zulassung der Behörde. 

(3) Den Geschäftsbeziehungen zwischen „Viktor Walter“ und Auftraggeber liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Abweichende Geschäftsbedingungen, auch Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, erkennen wir nicht an.

(4) Andere Vereinbarungen müssen schriftlich fixiert werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten die „Viktor Walter“ nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2. Angebot / Bestellung / Vertragsabschluss

(1) Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber verbindlich, dass wir die bestellte Leistung erbringen sollen. Soweit nicht anders vereinbart, gelten alle Preise als Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer es sei denn es fällt keine gesetzliche Umsatzsteuer an.

(2) Die Bestellung wird durch die Annahme der „Viktor Walter“ verbindlich. Nebenabreden müssen schriftlich fixiert werden.

(3) Viktor Walter ermöglicht es gewerblichen Kunden als auch Endverbrauchern Produkte oder Dienstleistungen der Viktor Walter in Anspruch zu nehmen.

3. Auftragsdurchführung

(1) Eine Beauftragung erfolgt durch Bevollmächtigung des Kunden, mittels einer schriftlichen Vollmacht, ihn bei der Zulassungsstelle zu vertreten. Beim Ausfüllen ist der Kunde verpflichtet seine Identität, und notwendige Daten zur Verfügung zu stellen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Daten sichert der Kunde zu.

(2) Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns überlassenen Dokumente und Daten ausschließlich allein verantwortlich. Eine Prüfung der vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten übermittelten Daten erfolgt nicht. Viktor Walter übernimmt keine Verantwortung bzgl. der Richtigkeit oder Vollständigkeit der diesbezüglichen Unterlagen. Sollte es aufgrund der Unvollständigkeit der in Frage kommenden Dokumente zu einer Ablehnung der Ausführung des Auftrages auf Seiten der Zulassungsstelle kommen, so ist dies Viktor Walter nicht zuzurechnen.

(3) Viktor Walter gibt keinerlei Garantien auf die Zeit der Leistungserbringung. Für eine Verzögerung in der Leistungserbringung, die aufgrund höherer Gewalt, technischer Probleme, Streik, Krankheit oder durch fehlende oder unrichtige Angaben etc. entstehen übernimmt Viktor Walter keinerlei Haftung.

(4) Die Speicherung und Archivierung der uns zur Verfügung gestellten Daten wird vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt. Wir übernehmen keinerlei Haftung für die überlassenen Dokumente und die Speicherung der zur Verfügung gestellten Daten.

(5) Im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungen für Zoll- und Kurzkennzeichen wird der Auftraggeber ausdrücklich darauf aufmerksam, gemacht, dass eine Versicherung vor Ort oder online nur nach Kenntnisnahme der Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens abgeschlossen wird. Viktor Walter tritt in Bezug auf das Vertragsverhältnis gewerblicher Kunde bzw. Endverbraucher und Versicherungsunternehmen lediglich als Vermittler auf. Viktor Walter ist nicht Partei dieses Versicherungsvertrages.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung ist nach den vereinbarten Bedingungen zu leisten.

(2) Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(3) Voraus- und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst.

5. Sonstige Pflichtverletzungen / Haftungsbeschränkung

(1) Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche bei zu vertretender Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sind, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung

(2) Nicht vorhersehbare bzw. nicht abwendbare Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Anordnungen etc. berechtigen die „Viktor Walter“ auch innerhalb eines Verzuges, die Leistung um die Dauer der Behinderung bzw. Verzögerung hinauszuschieben.

 

(3) Die „Viktor Walter“ wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt informieren. Der höheren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren, nicht abwendbaren Umstände gleich, die der „Viktor Walter“ die Schaltung der Werbeanzeige nicht ermöglichen.

 

(4) Für die Reservierung von Wunschkennzeichen garantieren wir keinesfalls die letztendliche Verfügbarkeit.

6. Datenschutz

(1) Bzgl. des Datenschutzes wird auf die auf der Internetplattform hinterlegte Datenschutzerklärung verwiesen.

(2) Viktor Walter wird die zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeicherten persönlichen Daten nach Ablauf des handels- und steuerrechtlichen relevanten Zeitraums (10 Jahre) löschen.

7. Erfüllungsort / Gerichtsstandklausel / Teilnichtigkeit

(1) Im Verkehr mit Unternehmern (Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts) ist Erfüllungsort der Sitz des Lieferanten (47800 Krefeld)

(2) Gerichtsstand ist der Sitz der „Viktor Walter“ (47800 Krefeld) im Geschäftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Krefeld vereinbart.

(3) Sollte eine Bestimmung in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

Stand 2022

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