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Eidesstattliche Versicherung

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Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist immer eine Versicherung an Eides Statt vom letzten Gewahrsamsinhaber abzugeben. Die erforderliche eidesstattliche Versicherung kann in der Zulassungsbehörde zur Niederschrift aufgenommen werden. Ferner kann sie auch von einem Notar aufgenommen werden.

Der Viktor Walter Zulassungsdienst hilft hierbei gerne weiter.

Viktor Walter Zulassungsdienst - KFZ Abmeldung / Fahrzeug An-/Ummeldung / Kurzzeitkennzeichen / Zollkennzeichen / Wunschkennzeichen

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